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Kulturdenkmal 18. Amtsgericht
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"Im Jahre 1891 ließ der bayrische Staat an der Kaiserstraße ein sogenanntes königlich bayerisches Amtsgericht und ein königlich bayerisches Rentamt errichten." [1]
Das Gebäude ist mit Bruchsteinmauerwerk im einfachen Renaissancestil erbaut.
Im Giebel erkennt man am Staatswappen die einstmalige Zugehörigkeit der Pfalz zu Bayern.
Letzte Änderung am 03.06.2024